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Standesamt
Seit 2009 ist es in Deutschland möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung kirchlich trauen zu lassen. Auf die rechtlichen Vorteile, die eine vor dem Staat geschlossene Ehe mit sich bringt, müssen die Brautpaare dann jedoch verzichten.
Daher führt sie Ihr erster Weg in der Regel zum Standesamt des Wohnortes eines der beiden Partner. Bei mehreren Wohnsitzen - auch Nebenwohnsitzen - haben Sie die Qual der Wahl.
Sie müssen aber nicht zwingend dort die Ehe schließen. Es ist auch möglich, sich an ein anderes Standesamt Ihrer Wahl überweisen zu lassen - beispielsweise, weil Sie gerne an einem besonderen Ort standesamtlich getraut werden möchten und Ihr Standesamt dies nicht anbietet. Die Anmeldegebühr wird dann allerdings doppelt erhoben.
Terminvergabe
In bestimmte Monaten im Jahr hat das Heiraten Hochkonjunktur. Zudem sind Zeiten um gesetzliche Feiertage herum oder der Freitag sehr beliebt. Hinzu kommen noch die so genannten Schnapstermine - wie der 09.09.99. Dann ist der Andrang bei den Standesämtern besonders groß.
Erkundigen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig, ob Ihr Wunschtermin nicht bereits ausgebucht ist. Sechs Monate Vorlauf sollten genügen, zumal die tatsächliche Eheschließung dann auch innerhalb von sechs Monaten erfolgt sein muss.
Anmeldung zur Eheschließung
Heute genügt die persönliche oder schriftliche Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt, wenn Sie heiraten möchten. Sie müssen nicht mehr - wie vor dem 1. Juli 1998 noch vorgeschrieben - ein Aufgebot bestellen. Das Aufgebot war nicht nur tradiert, sondern vor allem deshalb in die Kritik geraten, weil sich die öffentlichen Aushänge für viele Firmen zu einem beliebtem Adressenfundus entwickelt hatten. Angehende Ehepaare wurden mitunter geradezu mit Werbung bombardiert.
Doch nicht nur die Anmeldung ist leichter geworden. Wenn Sie erkranken oder sich im Ausland aufhalten, ist es nicht mehr erforderlich, persönlich vor dem Standesbeamten zu erscheinen. In diesem Fall reichen Sie bei der Behörde die so genannte Beitrittserklärung (Vollmacht) ein.
Trauzeugen
Trauzeugen sind ebenfalls keine Pflicht mehr. Ob kein, ein oder zwei Trauzeugen an der standesamtlichen Zeremonie teilnehmen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Bitte denken Sie daran - wenn Sie auf Trauzeugen nicht verzichten mögen - dass diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen: Volljährig, im Besitz eines gültigen Ausweises (zur Trauung mitzubringen) sowie geistig und körperlich in der Lage, einer Trauung zu folgen. Bei sprachlichen Schwierigkeiten ist möglicherweise ein Dolmetscher zu engagieren.
Trauzeugen sollen Ihnen nicht nur am Tage der Hochzeit, sondern auch noch viele Jahre danach mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie sind Vertrauenspersonen, die sowohl gute Tage mit Ihnen verbringen als auch in schlechten Zeiten zwischen Ihnen vermitteln. Trauzeuge zu sein bedeutet somit Verantwortung zu übernehmen. Daher will Ihre Wahl gut überlegt sein, so dass Sie nachher nicht enttäuscht werden.
Bereiten Sie sich vor
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung gleich mit. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminabsprache. Sie erleichtern damit nicht nur dem Standesamt die Arbeit, sondern ersparen sich selbst vor allem unnötige, zusätzliche Wege und Wartezeiten.
Es empfiehlt sich, online im Internet die aktuellen Öffnungszeiten der Standesämter abzufragen. Dort können Sie auch Merkblätter, die die Standesämter herausgeben, downloaden. Ebenso empfehlenswert - z.B. bei den so genannten Sonderfällen - und manchmal unerlässlich - z.B. bei Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger - ist es, telefonisch einen individuellen Beratungstermin mit Ihrem Standesamt zu vereinbaren.
Welche Papiere Sie benötigen
Die folgenden Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie sich zur Eheschließung im Standesamt anmelden. Da sich die rechtlichen Voraussetzungen des öfteren ändern, werten Sie bitte die nachstehende Aufstellung in erster Linie als Orientierungshilfe. Ein Anruf bei Ihrem zuständigen Standesamt genügt, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Wir bemühen uns gleichwohl, diese Angaben ständig für Sie auf dem aktuellen Stand zu halten
Eheschließung Standard - ledige Partner, keine Vorehen, volljährig
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Aufenthalts- und Meldebescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung), aktuell von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (die Anmeldebestätigung genügt nicht).
- Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (wenn Ihre Eltern nach dem 1. Januar 1958 geheiratet haben). Sie erhalten Sie beim Standesamt des Wohnortes Ihrer Eltern.
- Abstammungsurkunde, aktuell vom Geburtsstandesamt (nur wenn Sie in den neuen Bundesländern geboren oder wenn Sie adoptiert worden sind).
- Nachweis über akademische Grade oder Berufsbezeichnungen (z.B. Diplom-Ingenieur), wenn Sie diese in die Heiratsurkunde aufgenommen haben möchten.
- Ggf. Vollmacht, wenn Ihr Partner verhindert ist (Beitrittserklärung, Vordruck vom Standesamt).
Bei Vorehen
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Aufenthalts- und Meldebescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung), aktuell von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (die Anmeldebestätigung genügt nicht).
- Abstammungsurkunde, aktuell vom Geburtsstandesamt.
- Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde der Vorehe.
- Als rechtskräftig belegtes Scheidungsurteil der letzten Ehe.
- Ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.
Bei Kindern
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (bei gemeinsamen Kindern), aktuell vom Geburtsstandesamt.
- Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Ehefähigkeit der inneren Behörde des Heimatlandes bzw. der konsularischen Vertretung.
- Traubereitschaftserklärung der Religionsgemeinschaft.
- Ledigkeitsbescheinigung der Heimatbehörde.
- Gesundheitszeugnis (nach ausländischem Recht).
- Bescheinigung des Heimataufgebotes (nach ausländischem Recht).
- Übersetzungen der fremdsprachlichen Urkunden durch vereidigte Dolmetscher.
- Legalisierung durch deutsche Auslandsvertretung Apostille.
- Apostille für alle ausländischen Urkunden und Bescheinigungen.
Minderjährige
Wer noch nicht volljährig ist, sollte sich prinzipiell von seinem zuständigen Standesamt auf dem Weg in die Ehe beraten lassen. Das Mindestalter beträgt in jedem Fall 16 Jahre. Zudem muss der Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aspekte des Jugendschutzes und strafrechtliche Gesichtspunkte dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden.
Staatliche Gebühren
Für eine normale Heirat im Standesamt müssen Sie etwa 65 Euro veranschlagen. Die Kosten für die Anmeldung zur Eheschließung betragen zurzeit 30 Euro. Hinzu kommen zwei beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern mit insgesamt 12 Euro, die Gebühren für die Ledigkeitsbescheinigungen mit 7 Euro und für die Abstammungsurkunden mit 12 Euro.
Nehmen Sie weitere staatliche Leistungen in Anspruch, dann fallen natürlich noch zusätzliche Gebühren an.
Ein Tipp: Nehmen Sie ausreichend Bargeld mit. Die staatlichen Gebühren sind sofort an Ort und Stelle zu entrichten. Und noch haben nicht alle Ämter kundenfreundliche Gebührenautomaten aufgestellt, an denen Sie mit Ihrer EC-Karte bezahlen können.
Wenn Sie außerhalb des Standesamtes heiraten möchten, kostet Sie das eine Extra-Gebühr, die in der Regel über die jeweilige Location eingezogen wird und die sich auf eine Summe zwischen 150 bis 250 Euro - im Einzelfall auch mehr - beläuft. Lassen Sie sich nur an ein anderes Standesamt überweisen, kostet dies eine doppelte Anmeldegebühr von nochmals 30 Euro.
Die Trauzeremonie
Die staatliche Zeremonie dauert in der Regel zwischen 20 und 40 Minuten, ist eher sachlich gehalten und leider nicht ganz frei von Formalitäten. Nehmen Sie es Ihrem Standesbeamten also nicht allzu übel. Er ist dazu verpflichtet, Sie auf dies und das hinzuweisen und amtliche Dokumente zu beurkunden.
Wenn Sie Ihr Ja zur Ehe mit Ihrem Partner bekundet haben, werden Sie rechtskräftig zu Mann und Frau erklärt. Manch ein Standesbeamter bittet Sie und die Anwesenden zuvor, sich von den Plätzen zu erheben, um so diesen feierlichen Moment zu betonen.
Übrigens: Sie müssen es nicht beim bloßen Ja belassen. Wichtig ist allein Ihr eindeutig erkennbarer Wille. Ein "Ja, ich will" oder "Ja, von Herzen" klingen doch schon viel schöner. Anschließend unterschreiben Sie die Heiratsurkunde - vielleicht schon mit Ihrem neuen Namen.
Die Eheschließung wird daraufhin in das Familienbuch eingetragen. Sie erhalten zudem eine Bescheinigung über die Eheschließung, die Sie beispielsweise später einmal zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber oder öffentlichen Stellen benötigen.
Schließlich liegt es auch an Ihnen, ob Ihre standesamtliche Trauung zu den angenehmen Dingen gehören wird, die Ihnen von Ihrer Hochzeit in Erinnerung bleiben oder nicht. Dazu zählt, dass Sie sich mit dem Standesbeamten vorher besprechen, wie Sie sich die Eheschließung vorstellen und welche Inhalte sich in seiner Ansprache wiederspiegeln sollen. In gewissem Umfang können Sie so die Eheschließung mitbestimmen. Erklären Sie dem Beamten auch, wieviele und welche Gäste kommen. Er kann diese dann direkt ansprechen.
Garderobe
Ein Wort zur Garderobe im Standesamt: Während der Staatsakt früher fast nur unangenehme Pflicht und die kirchliche Trauung die Kür für die Brautleute war, so hat sich das Verhältnis heute angeglichen. Bedingt durch die vielen Kirchenaustritte nimmt die standesamtliche Trauung für manche mittlerweile den höchsten Stellenwert ein.
Hinzu kommt der Wunsch vieler Brautpaare, bereits der Zeremonie im Standesamt einen feierlichen Rahmen zu verleihen. Neben den obligatorischen Kostümen und Anzügen in gedeckten Farben erscheinen Heiratswillige auch in voller Hochzeitsgarderobe. Auf allzu legere Kleidung sollten Sie in jedem Fall verzichten. Das Standesamt ist nicht unbedingt der Ort für Paradiesvögel.




















